Newsletter intern - August 2023

Die Dichte der Themen und Informationen hat zugenommen. Diese Seite gibt intern eine Übersicht.

Erweitertes Corporate Design Manual mit Weiterbildung

Aufgrund der Digitalisierung und den hohen Anforderungen an visueller Kommunikation hat die Landeskirche das bestehende Corporate Design Manual erweitert. Die Erweiterungen betreffen Bildwelt, Farben, Formen und Schriften. Grundsätzlich können die bestehenden Vorlagen beibehalten werden. Wenn neue Produkte lanciert werden, ist dieses erweiterte Manual anzuwenden. Wie? Dazu findet am Mittwoch, 6. September 2023, via Zoom eine Weiterbildung statt. Das PDF kann heruntergeladen werden und gleichzeitig hat der Fachbereich Kommunikation bereits mit der digitalen Umsetzung begonnen. Im Frühling 2024 wird allen Kirch- und Teilkirchgemeinden ein digitales «Brand Center» mit Bausteinen unter reflu.ch zur Verfügung stehen.
Corporate Design Manual als PDF Video Weiterbildung Manual vom 6. September 2023 
Zu den Weiterbildungen

Empfehlungen gendergerechte Sprache

Unter Einbezug unterschiedlicher vorhandener Leitfäden und Unterlagen sowie gesellschaftlicher, sozialer, gesetzlicher und kirchlicher Aspekte hat der Synodalrat Empfehlungen zur Verwendung von gendergerechter Sprache verabschiedet. Dabei handelt es sich um Empfehlungen, welche adaptiert werden können und zudem findet eine laufende Entwicklung statt.
Empfehlungen als PDF

Zukunft Kirchenbote: Einladung an die Präsidien

Im Frühling 2022 hat der Synodalrat die Arbeitsgruppe Zukunft Kirchenbote eingesetzt. Sie hatte insbesondere den Auftrag, die Bedürfnisse und Ideen für die Weiterentwicklung des Kirchenboten einzubringen. Weiter hat die Landeskirche die Kirch- und Teilkirchgemeinden hierzu befragt. Rund um die Ergebnisse der Abklärungsphase, zum neuen Modell Kirchenbote, der Finanzierung und dem weiteren Vorgehen sind die Präsidentinnen und Präsidenten zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 14. September 2023, 16 Uhr in der Geschäftsstelle eingeladen.

Mitgliederbefragung zur Seelsorge

Die Reformierte Landeskirche investiert gemäss Synodebeschluss vom 24. Mai 2023 in innovative Massnahmen zur Stärkung der Seelsorge in herausfordernden Zeiten. Um den Bedarf und künftige Trends sowie die Auswirkungen auf die veränderten Anforderungen an die Seelsorge zu evaluieren, findet im Herbst 2023 eine schriftliche Befragung statt. Der Synodalrat hat hierzu gfs.bern, Politik- und Kommunikationsforschung, mit einer Mitgliederbefragung beauftragt. Als Volkskirche ist die Reformierte Kirche gemäss Verfassung für «alle» da. Es werden deshalb Mitglieder und Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Luzern in den Bereichen Bekanntheit, Zugang, Nutzung sowie dem Entwicklungspotenzial zur Seelsorge befragt. Megatrends wie Digitalisierung und Mobilität fliessen bei der Befragung der Generationen mit ein.
Mehr zur Befragung

Unterrichtsbeginn: Hinweise Datenschutz Messenger-Dienste

Am Montag hat für viele das neue Schuljahr begonnen. Mit dem Unterricht stellen sich auch Fragen zur datenschutzsicheren Kommunikation - wie beispielsweise Klassenchats mit Minderjährigen via Messenger-Diensten. Aufgrund der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Europäischen Datenschutzgrundverordnung hat WhatsApp seine Nutzungsbestimmungen angepasst und lässt nur noch Nutzerinnen und Nutzer zu, welche mindestens 16 Jahre alt sind. Der Messenger-Dienst fordert bei Nutzung zudem weitgehende Zugriffsrechte auf Kontaktdaten ein, was datenschutzrechtlich problematisch ist. Weiter ist auch der Datenaustausch Schweiz-USA nicht geregelt. Der Synodalrat rät deshalb von der Verwendung von WhatsApp als mögliches Kommunikationsmittel für Klassenchats ab.

Eine allfällige Alternative bildet der Messenger-Dienst Threema, welcher in der Schweiz domiziliert ist und damit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz untersteht. Die Nutzung dieses Dienstes erfordert bei unter 16-jährigen die vorgängige, schriftliche Einwilligung durch die Eltern. Eine hilfreiche Grundlage enthält das Merkblatt «Klassenchats» der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern.
Zu den Merkblättern des Kantons Luzern

Revidiertes Kantonales Datenschutzgesetz

Auf den 1. September 2023 tritt das revidierte Kantonale Datenschutzgesetz in Kraft, welches auch von der landeskirchlichen Organisation und den Kirchgemeinden zu beachten ist. Auf folgende zwei Punkte möchten wir besonders hinweisen:

Datenschutz-Folgenabschätzung: Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) muss ein Organ, z.B. Kirchenvorstand bei einem geplanten Projekt unter Einbezug von Mitgliederdaten, die Risiken einer Datenbearbeitung für die Privatsphäre und die Grundrechte der betroffenen Personen einschätzen, bewerten und entsprechende Massnahmen ergreifen. Führt eine geplante Bearbeitung aufgrund der DSFA zu einem hohen Risiko für die Grundrechte der Betroffenen, muss der kantonale Datenschutz vor der Bearbeitung konsultiert werden. Das Formular ist online aufgeschaltet.  

Verantwortung des Organs: Das verantwortliche Organ, d.h. in der Regel der Kirchenvorstand, muss mit technischen und organisatorischen Massnahmen die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen. Dies gilt auch bei Auslagerung der Datenbearbeitung an Dritte, weshalb eine schriftliche Vereinbarung für diese Art der Datenbearbeitung erforderlich ist.
Mehr zum neuen Kantonalen Datenschutzgesetz sowie den Downloads

Pfarrer-Check des Bürgerforum Schweiz: Stand Abklärungen

Anfangs August 2023 haben zahlreiche Behördenmitglieder und Mitarbeitende der landeskirchlichen Organisation sowie verschiedener Kirchgemeinden eine E-Mail des Bürgerforums Schweiz mit dem Betreff «Zerrbild Christliche Kirchen» erhalten. Die angeschriebenen Personen wurden mit dieser E-Mail dazu eingeladen, den auf der Webseite des Bürgerforums aufgeschalteten Fragebogen auszufüllen. Der Synodalrat rät dringend davon ab, den Frageboten auszufüllen und einzureichen.

Das ausgefüllte und eingesandte Dokument wird vom Bürgerforum erfasst und publiziert. Über ein Suchfenster können sämtliche angefragten Personen abgefragt und Informationen über deren Konfession, Arbeitsort etc. eingesehen werden. Dies ist datenschutzrechtlich problematisch. Aktuell steht die Landeskirche mit den zuständigen kantonalen sowie eidgenössischen Datenschutzstellen in Kontakt, hat rechtliche Abklärungen eingeleitet und unter anderem beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eine dringliche Meldung eingereicht. Im Vordergrund steht dabei die Löschung der auf der Website des Bürgerforums veröffentlichten Behördenmitglieder und Mitarbeitenden der landeskirchlichen Organisation und der Kirchgemeinden.  

Vertrag Suisa

Viele Kirchgemeinden übertragen und vervielfältigen Gottesdienste und weitere Angebote online. Auf Wunsch der Mitgliedkirchen hat die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) zwischenzeitlich mit der Suisa einen Vertrag abgeschlossen, welcher es weiterhin erlaubt, Musikaufführungen oder – einspielungen ins Internet zu übertragen. Die neu mit der Suisa getroffene Vereinbarung mit rückwirkender Geltung ab 1. Januar 2022 erlaubt den Kirchgemeinden folgende Nutzungen:

  • Livestreams von Veranstaltungen der Kirchgemeinden
  • Archivierung von Livestreams zum Abruf on Demand
  • Zugänglichmachen von Videos zum Abruf on Demand

Dies sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Das Produktionsbudget pro Video beträgt maximal CHF 2'500.00
  • Die Videos sind kostenlos zugänglich
  • Die Nutzungen erfolgen auf Websites, die keine internationale Ausrichtung haben und sich überwiegend an Schweizer Publikum richten

Der Vertrag über die Einblendung von Noten und Liedtexten in Livestreams mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition gilt vorerst bis Ende 2023. Eine allfällige Vertragsverlängerung wird im Herbst 2023 von der EKS evaluiert.

Neue Kirchenordnung: Erste Lesung in der Synode im März 2024

In der Zeit vom 15. März 2023 bis 10. Juli 2023 hat die öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes über das kirchliche Leben (Kirchenordnung) stattgefunden. Von der Möglichkeit zur Stellungnahme zum neuen Gesetzes-Entwurf wurde rege Gebrauch gemacht, was den Synodalrat sehr freut. Aufgrund der zahlreichen und teils umfangreichen Rückmeldungen zeigt sich, dass die Auswertung der eingegangenen Vernehmlassungsantworten mehr Zeit erfordert. Der Synodalrat hat beschlossen, den bisherigen Zeitplan für die Erarbeitung der Kirchenordnung anzupassen und die erste Lesung der neuen Kirchenordnung neu auf die ausserordentliche Synode von Samstag, 2. März 2024, zu verlegen.
Mehr zur Vernehmlassung

Weiterbildungen bis November

CD-Manual anwenden, Fotokurs, Webinar zur Website, Vorstellung digitale Gottesdienstplanung, Impulsnachmittag Weltgebetstag und weiteres mehr ist online zu finden.
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