Vernehmlassung Kirchenordnung
Vom 15. März bis 10. Juli 2023 findet die öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes der Kirchenordnung statt. Jetzt digital teilnehmen.
Die Kirche nimmt viele gesellschaftliche Aufgaben insbesondere im Bereich der Seelsorge, der Bildung, der Solidarität und des Schutzes der Schwächsten im In- sowie Ausland wahr. Diese Aufgaben ergänzen die staatlichen und wirtschaftlichen Leistungen unseres Zusammenlebens. Das kirchliche Zusammenleben ist in der Kirchenordnung (KIO) festgehalten.
Die KIO von 1996 war sehr modern: So konnten sich seit diesem Zeitpunkt beispielsweise geleichgeschlechtliche Paare segnen lassen. Was vor 27 Jahren in der Reformierten Kirche Kanton Luzern bereits gelebt wurde, ist zivilrechtlich erst seit Juli 2022 mit der «Ehe für alle» möglich. Mit der neuen Verfassung und den damit verbundenen weiteren gesetzlichen Erlassen hat im Jahr 2020 die Revision der Kirchenordnung begonnen. Dazu fand im Februar 2021 coronabedingt die digitale Grossgruppenkonferenz «Kirche im Dialog - teilnehmen und mitgestalten» mit 200 Teilnehmenden statt. Die Präsentation der Ergebnisse sowie die Diskussion fanden im Mai 2021 statt. Dabei kristallisierten sich die folgenden sieben Schwerpunktthemen heraus:
Die Struktur des Entwurfs der revidierten Kirchenordnung entspricht den Ergebnissen der Grossgruppenkonferenz.
Um einen Textentwurf des Gesetzes der neuen Kirchenordnung (KIO) zu erhalten, der inhaltlich breit abgestützt ist und im Erarbeitungsprozess die Mitwirkung möglichst vieler betroffener Personen und Gremien umfasst, hat der Synodalrat die Phase des Redaktionsprozesses zeitlich grosszügig bis Sommer 2022 angelegt. Dieser wurde durch die «Arbeitsgruppe Redaktion» begleitet. In den Textentwurf des Synodalrats der künftigen Kirchenordnung ist die Arbeit aller Mitwirkungsgremien eingeflossen.
Informationsveranstaltungen
Zur Revision, dem Entwurf und der Vernehmlassung des Gesetzes über das kirchliche Leben (Kirchenordnung) finden zwei Informationsveranstaltungen statt: