Finanzausgleichsgesetz: Solidarität zwischen Kirchgemeinden

Der neue Finanzausgleich soll Unterschiede zwischen Kirchgemeinden ausgleichen und ihre Handlungsfähigkeit stärken. Ob das gelingt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Manuela Jost, Vizepräsidentin und zuständig für das Departement Finanzen der Reformierten Kirche Kanton Luzern, hat dem Kirchenboten nach dem Vernehmlassungsprozess im Interview mit Carole Bolliger Auskunft gegeben.

Freitag, 17. April 2026

Manuela Jost, Vizepräsidentin und Synodalrätin Departement Finanzen. (Bild Raul Steffer) Manuela Jost, Vizepräsidentin und Synodalrätin Departement Finanzen. (Bild Raul Steffer)

Die Reformierte Kirche Kanton Luzern führt erstmals einen Finanzausgleich ein. Warum braucht es dieses System?
Die Schaffung eines kirchlichen Finanzausgleichs durch die Landeskirche entspricht dem Verfassungsauftrag. Der Finanzausgleich soll einen «angemessenen Ausgleich» und «Solidarität» unter Kirchenmitgliedern erreichen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kirchgemeinden ihren Auftrag erfüllen können. Ungleichheiten bezüglich Ressourcen zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kirchgemeinden sollen verringert werden.

Was war am bisherigen System konkret ungenügend?
Bisher gab es keinen Finanzausgleich. Es bestand lediglich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, Darlehen bei der Landeskirche zu verlangen. Mit der neuen Kirchenverfassung von 2015 ist die bisherige Rechtsgrundlage jedoch überholt und faktisch nicht mehr anwendbar.

Können Sie in einfachen Worten erklären: Wer zahlt künftig und wer profitiert?
Finanzschwache Empfängergemeinden werden Mittel aus dem Finanzausgleich erhalten, damit sie weiterhin ihren Auftrag erfüllen können. Finanzstarke Gebergemeinden werden künftig bezahlen, sollen jedoch nicht so stark «belastet» werden, dass sie ihren Auftrag nicht mehr erfüllen könnten.

Wie stellen Sie sicher, dass der Ausgleich fair bleibt und nicht zu neuen Ungleichheiten führt?
Das System ist so festgelegt, dass die Gebergemeinden nicht zu stark belastet werden und die Empfängergemeinden keine falschen Anreize erhalten. Die Summe der abgeschöpften Mittel entspricht der Summe der über den Finanzausgleich verteilten Mittel.

Für Gebergemeinden bedeutet das konkret: Sie müssen künftig abgeben. Wie gross ist die Akzeptanz?
Ich erachte die Akzeptanz als hoch. Eine vom Synodalrat eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretenden unterschiedlicher Kirchgemeinden – grosse und kleine, städtische und ländliche, finanzstarke und finanzschwache Kirchgemeinden – hat das System des Finanzausgleichs miterarbeitet. Mit der Vorgabe, den Finanzausgleich nach sechs Jahren zu evaluieren und allenfalls anzupassen, wird die Akzeptanz zusätzlich erhöht. Seitens Kanton Luzern haben wir zudem einen Spezialisten beigezogen, um die Erfahrungen des kantonalen sowie des nationalen Finanzausgleichs mit einfliessen zu lassen. Zudem hat eine breite Vernehmlassung stattgefunden, deren Ergebnisse auf der Website rund um den FAG aufgeschaltet sind.

Wie verhindern Sie, dass Empfängergemeinden sich zu stark auf Ausgleichszahlungen verlassen?
Eine wichtige Vorgabe war die Deckelung des maximalen «Umverteilungstopfes». Die Gebergemeinden sollen somit nicht über Gebühr «belastet» werden. Andererseits sollen aber auch keine falschen Anreize für die Empfängergemeinden bestehen. Der Finanzausgleich soll nicht der Lösung von Strukturproblemen von Kirchgemeinden dienen. Zudem wird auch sichergestellt, dass eine Kirchgemeinde allenfalls nicht bewusst den Steuerfuss senkt, um mehr Beträge aus dem Finanzausgleich zu erhalten.

Wo mussten Sie als Synodalrätin Kompromisse eingehen?
Dies ist das Ergebnis eines längeren partizipativ geführten Gesetzgebungsprozess, hinter welchem der gesamte Synodalrat mit voller Überzeugung steht. Was wichtig zu beachten ist, dass der Finanzausgleich nur zwischen den Kirchgemeinden greift, nicht aber zwischen Landeskirche und Kirchgemeinden.

Was ändert sich konkret für eine «normale» Kirchgemeinde – wird man das überhaupt merken?
Die Gebergemeinden werden einen Teil in den Finanzausgleich einzahlen müssen. Dies hat je nach Höhe der jährlichen Steuereinnahmen der Kirchgemeinde eine Auswirkung auf die ihr danach zur Verfügung stehenden Mittel. Die Empfängergemeinden erhalten Gelder und können so ihre Aufgaben noch besser wahrnehmen. Neutrale Kirchgemeinden (weder Geber- noch Empfängergemeinden) werden nichts merken.

Wann würden Sie sagen: Der Finanzausgleich ist ein Erfolg?
Ein Erfolg wäre es, wenn wir in sechs Jahren im Wirkungsbericht sehen, dass die Ungleichheiten zwischen den Kirchgemeinden tatsächlich kleiner geworden sind und der Solidaritätsgedanke gelebt wird. Ziel ist, dass sowohl finanzstarke als auch finanzschwächere Kirchgemeinden ihren Auftrag für das Zusammenleben sowie die Begleitung in Lebens- und Sinnfragen wirkungsvoll wahrnehmen können. Bereits die geplante Inkraftsetzung per 1. Januar 2027 ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung.


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