Vernehmlassung Finanzausgleichsgesetz
Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Gesetzes über den Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz, FAG) hat stattgefunden. Die Ergebnisse liegen vor.
Der kirchliche Finanzausgleich hat zum Ziel, einen «angemessenen Ausgleich» und «Solidarität» unter Kirchenmitgliedern zu erreichen. Das heisst, Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kirchgemeinden sollen verringert werden. Alle Kirchgemeinden sollen zugleich ihren Auftrag erfüllen können.
Verfassung als Basis
Finanzschwache «Empfängergemeinden» sollen genügend Mittel aus dem Finanzausgleich erhalten, damit sie weiterhin ihren Auftrag erfüllen können. Finanzstarke «Gebergemeinden» sollen jedoch nicht so stark «belastet» werden, dass sie ihren Auftrag nicht mehr erfüllen könnten. Der vorliegende Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wurde auf der Basis der in der Verfassung verankerten Zielsetzung erarbeitet. Weitere Informationen zur Arbeitsgruppe, der Mitwirkung von LUSTAT Statistik Luzern, die Rechtsgrundlagen und vieles mehr befinden sich im Erläuterungsbericht.
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Nächste Schritte
Im Mai 2026 wird die Geschäftsprüfungskommission (GPK) den Gesetzesentwurf beraten und allfällige Anträge an die Synode beschliessen. Am 30. Mai 2026 erfolgt im Rahmen der Synode die 1. Lesung des Finanzausgleichsgesetzes durch die Synode. Anschliessend werden ab Juni die Ergebnisse der 1. Lesung ausgewertet und die Vorlage für die 2. Lesung am 25. November 2026 überarbeitet. Die GPK wird die überarbeitete Vorlage wiederum vorgängig zur 2. Lesung am 3. Oktober beraten. Sofern mit der 2. Lesung die Gesetzesvorlage in der Synode verabschiedet werden kann, kann das Finanzausgleichsgesetz vorbehältlich eines fakultativen Referendums auf den 1. Januar 2027 in Kraft treten.

