Beitragsschlüssel EKS: Luzerner Landeskirche wird den Vereinsbeschluss anfechten
Am 15. Juni 2026 behandelte die Vereinsversammlung der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) den Beitragsschlüssel. Aufgrund formeller und materieller Mängel der Vorlage hat der Luzerner Synodalrat im Vorfeld um Abtraktandierung ersucht. An der Versammlung stellte Luzern zudem einen Rückweisungsantrag – ohne Erfolg. Luzern betonte dabei die Solidarität, aber der Umgang mit Steuergeldern müsse transparent und nachvollziehbar erfolgen. Nun wird die Luzerner Landeskirche den EKS-Vereinsbeschluss anfechten.
Donnerstag, 18. Juni 2026
Die EKS ist als Verein privatrechtlich organisiert. Sie stellt den Dachverband der 25 Mitgliedkirchen dar. Ihre Mitgliederversammlung mit rund 80 Delegierten wird in der Form einer Synode als Vereinsversammlung mit parlamentsähnlichen Instrumenten zwei Mal im Jahr durchgeführt. Für die Durchführung besteht ein Synodereglement. Ausgangspunkt des Geschäfts «Beitragsschlüssel EKS» an der Juni-Synode war eine Motion zu dessen Anpassung. Aus Sicht der öffentlich-rechtlich Reformierten Kirche Kanton Luzern (Landeskirche) wies die Vorlage insbesondere formelle Mängel auf: In einer Motionsantwort hat der Rat EKS in einer einzigen Vorlage die Antwort auf einen synodalen Vorstoss, einen materiellen Systementscheid, eine Änderung des Finanzreglements, die Festlegung eines Solidaritätsfaktors, eine Übergangsregelung sowie die Abschreibung der Motion miteinander verbunden sowie abgehandelt. Dadurch war eine getrennte und transparente Beurteilung der einzelnen Elemente aufgrund der Vermischung der Materien nicht möglich.
Forderung nach Transparenz
Zudem waren die Unterlagen aus Luzerner Sicht unvollständig. Insbesondere fehlten ein Vernehmlassungsbericht, eine nachvollziehbare Begründung des Solidaritätsfaktors, vollständige Berechnungen und Datengrundlagen inklusive Quellenangaben für den neuen Beitragsschlüssel, eine Gesamtwirkungsanalyse sowie eine transparente Darstellung aller an den EKS-Beitragsschlüssel gekoppelten Folgekosten für die Mitgliedkirchen. Ein entsprechender Bericht und Antrag, wie dies bei Geschäften solcher Tragweite üblich sind, fehlte denn auch. Die Reformierte Kirche Kanton Luzern ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte Körperschaft im Kanton Luzern. Der transparente und nachvollziehbare Umgang mit kirchlichen Steuergeldern ist dem Synodalrat ein zentrales Anliegen. Daher verlangte die Luzerner Landeskirche Rückweisung des Geschäfts zur sorgfältigen Nachbesserung an den Rat EKS. Dies jedoch ohne Erfolg.
Materielle Mängel bei der Berechnung
Auch materiell sieht der Luzerner Synodalrat Klärungsbedarf. Die vorgelegten Berechnungsmodelle des Rats EKS zeigen, dass trotz mehrfacher Klarstellung rund um die Steuerhoheiten im Vorfeld, in der Vernehmlassung und mit dem Ersuchen der Abtraktandierung sowie der Rückweisung nicht eingegangen wurde. Die verwendeten Parameter unterscheiden nicht zwischen den kantonalen (Landeskirche) und kommunalen (Kirchgemeinden) Kirchensteuereinnahmen. Luzern verfügt als einzige Mitgliedkirche der EKS über zwei autonome Steuerhoheiten bzw. über ein getrenntes Steuerveranlagungssystem analog dem weltlichen Steuersystem. So erhebt die Landeskirche auf kantonaler Ebene Kirchensteuern über einen eigenen kantonalen Steuerfuss. Die Kirchgemeinden erheben diese ihrerseits gestützt auf ihre jeweiligen eigenen und unterschiedliche kommunalen Steuerfüsse. Für die Berechnung der Finanzkraft der beitragspflichtigen Mitgliedkirche Luzern (Landeskirche) können deshalb nur jene kantonalen Erträge berücksichtigt werden, die tatsächlich der beitragspflichtigen Landeskirche zur Verfügung stehen. Obwohl die Formel der Berechnung dies zum Ausdruck bringt, hat der Rat EKS für die Berechnungen von Luzern auch die Erträge der Kirchgemeinden einbezogen. Dadurch wird die Finanzkraft der Reformierten Kirche Kanton Luzern um rund 29,5 Millionen Franken zu hoch veranschlagt. Effektiv beträgt die Finanzkraft der Landeskirche für das Jahr 2025 rund drei Millionen Franken.
Rechtsweg und Wirkungsanalyse
Die Vereinsversammlung (Synode EKS) ist dem Antrag des Vorstands (Rat EKS) gefolgt und hat damit den neuen Beitragsschlüssel beschlossen. Aufgrund der genannten formellen und materiellen Mängel dieser Vorlage wird die Luzerner Landeskirche nun rechtliche Schritte gegen diesen Vereinsbeschluss einleiten und den Beschluss anfechten. Parallel dazu hat der Synodalrat eine Kosten-Nutzen-Analyse einer Mitgliedschaft der Luzerner Landeskirche zur EKS bei der Firma Infras in Auftrag gegeben.
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