Höherer Spendenbetrag dank positivem Ergebnis
Der Grosse Kirchenrat hat sich am Montag, 16. Juni 2025, zur letzten Sitzung in der Legislatur 2021–2025 getroffen. Unter anderem genehmigte der Rat die Jahresrechnung 2024. Aufgrund des guten Ergebnisses wurden die Spenden für Institutionen im In- und Ausland um zusätzliche CHF 140'000 erhöht.
Die Reformierte Kirche Luzern verzeichnet erneut ein sehr erfreuliches Rechnungsergebnis. Die Erfolgsrechnung 2024 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1.4 Mio. ab. Das Budget 2024 wird um rund CHF 0.8 Mio. übertroffen. Der Steuerertrag beträgt CHF 17.6 Mio. und liegt um CHF 5.4 Mio. über dem Budget sowie um CHF 2.4 Mio. über dem Vorjahr. Diese positive Abweichung ist auf höhere Steuereinnahmen bei den juristischen Personen sowie bei den Übergangszahlungen der Kirchgemeinden Horw und Meggen-Adligenswil-Udligenswil zurückzuführen.
Genehmigung von Jahresrechnung und Jahresbericht
Der betriebliche Aufwand von CHF 12.1 Mio. wird im Vergleich zum Budget um knapp CHF 0.5 Mio. unterschritten. Die Abweichungen stammen im Wesentlichen aus den Kategorien Personalaufwand, Abschreibungen Verwaltungsvermögen, Einlagen in Rückstellungen und eigene Beiträge. Der Grosse Kirchenrat hat die Jahresrechnung 2024 einstimmig genehmigt und den Jahresbericht des Kirchenvorstands zur Kenntnis genommen. Der Betriebskredit 2026 zugunsten der Teilkirchgemeinden wurde analog den Vorjahren bei CHF 1'000'000 belassen.
Spendenbeitrag erhöht
Aufgrund des guten Ergebnisses wurden die Spenden für Institutionen im In- und Ausland um zusätzliche CHF 140'000 erhöht. So hat die Reformierte Kirchgemeinde Luzern im Jahr 2024 rund CHF 1.3 Mio. bzw. rund 10 Prozent ihres Budgets für soziale Zwecke eingesetzt.
Anpassung der Entschädigung für Ratsmitglieder
Die Mitglieder des Grossen Kirchenrats erhalten ab der neuen Legislatur eine höhere Entschädigung für ihre Arbeit. Dies hat der Grosse Kirchenrat einstimmig beschlossen. Letztmals wurden die Sitzungsgelder vor 20 Jahren angepasst. Neu wird pro Mitglied und Halbjahr eine Pauschale von 100 Franken ausbezahlt, und zwar für die Vorbereitung von Sitzungen und Auslagen wie Kopien. Die Sitzungsgelder wurden erhöht: Bei Sitzungen bis zu zwei Stunden erhalten die Mitglieder neu 80 Franken pro Sitzung und 40 Franken pro zusätzliche Stunde. Bisher wurden Sitzungen bis zu drei Stunden mit 75 Franken vergütet, Sitzungen über drei Stunden mit 150 Franken. Zudem werden die Sitzungsgelder analog den Löhnen der Mitarbeitenden der Kirchgemeinde Luzern der Teuerung angepasst.
Co-Präsidium in Teilkirchgemeinden
Im Weiteren legte der Grosse Kirchenrat die rechtliche Grundlage, damit Teilkirchgemeinden in einem Co-Präsidium geführt werden können. Dazu wurde das Organisationsreglement entsprechend angepasst. Auslöser dafür war, dass in den Teilkirchgemeinden der Kirchgemeinde Luzern vereinzelt der Wunsch aufkam, das Präsidium der Kirchenpflege auf zwei Personen zu verteilen. Das aktuelle Organisationsreglement sah diesbezüglich keine explizite Regelung vor. In der Praxis wurde ein Co-Präsidium jedoch bereits umgesetzt, beispielsweise Ebikon. Weitere Teilkirchgemeinden hatten Interesse daran bekundet.
Verabschiedung von zehn Ratsmitgliedern
Am Ende der Sitzung wurden zehn Ratsmitglieder verabschiedet, die sich nicht mehr zur Wiederwahl stellten. Darunter war auch Fred Le Grand, der 36 Jahre lang dem grossen Kirchenrat angehörte. Es war zudem die letzte Sitzung von Ratspräsident Walter Stucki. Er präsidierte der Rat seit 2023.