Die Reformierte Landeskirche Kanton Luzern unterstützt kirchliche und kirchennahe Institutionen sowie Projekte mit finanziellen Beiträgen. Gesuche können online über das Gesuchsformular eingereicht werden.
Gesuche werden nach festgelegten Kriterien geprüft. Die wichtigsten Voraussetzungen und Informationen zur Einreichung finden Sie nachfolgend.
Beurteilungskriterien
Ein Gesuch wird insbesondere anhand folgender Kriterien geprüft:
Das Vorhaben liegt im Interesse der Landeskirche.
Das Projekt bzw. die Institution überzeugt durch inhaltliche und formale Qualität.
Es besteht eine gesamtkantonale oder übergemeindliche Bedeutung bzw. Ausstrahlung.
Wenn der gewünschte Unterstützungsbetrag mehr als 1'000 Franken beträgt, müssen alle Anforderungen aus dem Merkblatt erfüllt werden.
Wenn der gewünschte Unterstützungsbetrag 1'000 Franken oder weniger beträgt, reichen die Angaben im Formular aus und es müssen keine zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden.
Merkblatt für die Einreichung von Gesuchen um finanzielle Unterstützung durch die Reformierte Landeskirche Luzern
Bitte beachten Sie vor der Einreichung das Merkblatt für Gesuche um finanzielle Unterstützung. Darin finden Sie alle Informationen zu:
Voraussetzungen und Beurteilungskriterien
erforderlichen Unterlagen und Projektangaben
Fristen und Entscheidtermine
Auflagen und Bedingungen bei einer Bewilligung
Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht behandelt oder zur Überarbeitung zurückgewiesen.
Der Synodalrat entscheidet in der Regel jeweils im Juni und im Dezember über die eingereichten Gesuche. Letzter Eingabetermin für das laufende Jahr ist der 20. Oktober.
1.1 Dieses Merkblatt gilt grundsätzlich auch für Gesuche um Kollekten, die im Auftrag der Landeskirche in den Kirchgemeinden erhoben werden sollen.
1.2 Die nachstehenden Bestimmungen gelten sowohl für nicht zweckgebundene Beiträge an (kirchennahe) Institutionen als auch für Beiträge zu Gunsten bestimmter Projekte, die von bestimmten (kirchennahen) Institutionen verfolgt/realisiert werden.
1.3 Die nachstehenden Bestimmungen gelten bei allen Unterstützungsbeiträgen von mehr als CHF 1'000.— im Einzelfall. Bei Beträgen bis CHF 1'000.— kann aus Gründen der Reduktion des administrativen Aufwands auf die Erhebung bzw. Einreichung gewisser Angaben nach Absprache mit der Geschäftsstelle der Landeskirche verzichtet werden.
2.1 Die Institution bzw. das Projekt ist im Interesse der Landeskirche.
2.2 Die Institution bzw. das Projekt überzeugt durch inhaltliche und formale Qualität.
2.3 Die Institution bzw. das Projekt hat mindestens eine gesamtkantonale bzw. übergemeindliche Bedeutung oder Ausstrahlung
2.4 Bei Projekten im Ausland wird i.d.R. an die Hilfswerke HEKS und Mission 21 verwiesen.
3.1 Das Gesuch ist anhand des zur Verfügung gestellten Gesuchsformulars inklusive erforderlichen Beilagen in Form einer einzigen PDF-Datei mit einem Begleitbrief einzureichen. Es hat Angaben gemäss den nachstehenden Ziffern zu enthalten.
3.2 Der Begleitbrief bzw. das Gesuch hat Kurzinformationen zur Institution (und zum Projekt) sowie eine Begründung zu enthalten, warum das Projekt bei der Reformierten Landeskirche Luzern eingereicht wird (Umfang ein bis drei A4-Seiten).
3.3 Die gesuchstellende Institution hat über sich selbst folgende Informationen abzugeben: - Statuten - Bilanz und Erfolgsrechnung
3.4 Höhe des anbegehrten Betrags für eine einmalige nicht-zweckgebundene oder einmalige projektbezogene finanzielle Unterstützung
3.5 Allenfalls von der Landeskirche bereits in früheren Jahren erhaltene Beträge (in den letzten 5 Jahren)
Die gesuchstellende Institution als Trägerschaft eines Projektes detaillierte Projektinformationen (inkl.) mit folgenden Angaben einzureichen:
Projektinhalt
Bezug zur (Landes-)Kirche
Projektziel und Publikum bzw. zu den Nutzniesserinnen und Nutzniessern
Projektverantwortung und Trägerschaft (verantwortliche Personen)
projektmitbeteiligte Institutionen und Personen
Budget und Finanzplan (detaillierte Aufstellung der Projektkosten; Eigenleistungen der Institution, erwartete Erträge aufgrund der Realisierung des Projektes sowie von anderen Institutionen erwartete Beiträge)
Geografische Ansiedlung des Projektes, Aufführungsorte etc.
Zeitlicher Ablauf, Meilensteine
Liste der angeschriebenen anderweitigen Organisationen betreffend Unterstützung
gewünschter Beitrag der Reformierten Landeskirche Luzern
Kontoangaben (IBAN-Nummer)
5.1 Die finanzielle Unterstützung durch die Landeskirche ist für beitragsempfangende Institutionen mit der Auflage verbunden, diese Unterstützung in geeigneter Form zu deklarieren (z.B. auf einem Flyer oder Programm) sowie bei Veranstaltungen einen freien Eintritt zum Besuch derselben zu gewähren.
5.2 Die Gültigkeitsdauer des Beitrags gilt bei Veranstaltungen für das Datum der Veranstaltung. Bei Projekten mit unbestimmtem Datum verfällt der Beitrag spätestens 3 Jahre ab dem Datum der Bewilligung. Für Projekte und Veranstaltungen, die aufgrund exogener Ereignisse nicht durchgeführt werden können, werden keine Beiträge entrichtet. Bei nicht zweckgebundenen Beiträgen an Institutionen gelten diese Bestimmungen nicht.
6.1 Der Synodalrat entscheidet in der Regel jeweils im Juni und im Dezember über Beiträge.
6.2 Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht behandelt oder zur Überarbeitung zurückgewiesen.
6.3 Der letzte Eingabetermin für Unterstützungsgesuche des laufenden Jahres für einen entsprechenden Beitrag ist der 15. November.