Aktueller Stand Motionen
Der Kirchenvorstand hat die Motionen zur Neuordnung der Kirchgemeinde und zum Dienstleistungszentrum rechtlich geprüft. Die Anliegen betreffen wichtige Zukunftsfragen, überschreiten in der vorliegenden Form aber die Zuständigkeiten des Grossen Kirchenrats.
Die Motionen zur Neuordnung der Kirchgemeinde und zum Dienstleistungszentrum werfen wichtige Fragen zur künftigen Organisation auf. Der Kirchenvorstand hat sie rechtlich prüfen lassen. Die Prüfung zeigt, dass beide Motionen in der vorliegenden Form Zuständigkeiten überschreiten und deshalb keine verbindlichen Aufträge an den Kirchenvorstand auslösen können.
Anliegen werden ernstgenommen
Der Kirchenvorstand nimmt die Anliegen ernst. Ebenso wichtig ist ihm aber, dass die in der Kirchgemeindeordnung und den ergänzenden Reglementen vorgesehenen Abläufe und Zuständigkeiten eingehalten werden: Der Grosse Kirchenrat berät und entscheidet über Geschäfte, die in seiner Zuständigkeit liegen. Der Kirchenvorstand trägt die strategische Führungsverantwortung für die Kirchgemeinde. Die Geschäftsführung und die Zentralen Dienste sind für die operative Umsetzung zuständig. Diese Ordnung sorgt dafür, dass Verantwortung, Entscheidkompetenzen und Umsetzung klar zugeordnet bleiben und die für eine Demokratie so wichtige Gewaltenteilung eingehalten wird. Die aufgeworfenen Fragen werden deshalb nicht ausgeblendet, sondern in den dafür vorgesehenen Gremien und Verfahren weiterbehandelt.
Zusätzliches Treffen in Planung
Vor der formellen Beratung im Grossen Kirchenrat möchte der Kirchenvorstand den Ratsmitgliedern zudem ein zusätzliches Treffen anbieten. Dieses soll Raum geben für persönliche Einordnung, gegenseitiges Zuhören und die Klärung offener Fragen. Bericht und Antrag werden dem Grossen Kirchenrat an diesem Treffen erläutert und später im ordentlichen Verfahren dem Parlament vorgelegt. Somit erfolgt die Behandlung des Geschäfts im zuständigen parlamentarischen Rahmen.