Entscheide Grosser Kirchenrat
Der Grosse Kirchenrat hat sich an seiner Sitzung vom 22. Juni 2026 mit der zukünftigen Organisation der Kirchgemeinde befasst. Auf den entsprechenden Bericht und Antrag ist der Rat nicht eingetreten. Stattdessen überwies er zwei Motionen zum Thema.
Die Kirchgemeinde Luzern will sich so organisieren, dass sie langfristig zukunftsfähig bleibt. Dazu führte sie einen breit abgestützten partizipativen Prozess durch, in den auch der Grosse Kirchenrat eng eingebunden war. Die eingesetzte Projektgruppe hat zahlreiche Verbesserungsmassnahmen erarbeitet und schlägt vor, dass die Kirchgemeinde in der heutigen Form mit acht Teilkirchgemeinden bestehen bleibt und schrittweise weiterentwickelt wird. Der Kirchenvorstand befürwortet die Empfehlungen der Projektgruppe und legte dem Grossen Kirchenrat einen entsprechenden Bericht und Antrag vor.
Nichteintreten verhindert Diskussion
An seiner Sitzung vom Montag, 22. Juni 2026, ist der Grosse Kirchenrat gar nicht erst auf das Geschäft eingetreten. Damit konnte der Bericht und Antrag nicht diskutiert werden. Nicht nur der Kirchenvorstand hätte sich eine Diskussion gewünscht, sondern auch die über 20 Zuschauenden im Saal. Stattdessen hat der Grosse Kirchenrat zwei Motionen zum Thema für dringlich erklärt und überwiesen. Die erste Motion verlangt eine Neuorganisation der Kirchgemeinde. Jede der heutigen acht Teilkirchgemeinden soll entscheiden können, ob sie in einer neugeordneten Kirchgemeinde Luzern bleibt, sich mit einer anderen Kirchgemeinde im Kanton verbindet oder sich als eigenständige Kirchgemeinde neu konstituiert. Die zweite Motion fordert, dass die Kirchengutsverwaltung in ein unabhängiges kirchliches Dienstleistungszentrum überführt wird. Der Vorstand wird die Motionen nun prüfen und insbesondere klären, ob die darin enthaltenden Forderungen mit dem geltenden Kirchenrecht vereinbar sind.
Entgegen dem Willen der Teilkirchgemeinden
Mit seinen Entscheidungen setzte sich der Grosse Kirchenrat einerseits über das Ergebnis des aufwendigen partizipativen Prozesses hinweg, andererseits berücksichtigt er nicht das Bedürfnis der Teilkirchgemeinden nach Stabilität. In den Teilkirchgemeinden besteht aktuell nicht der Wunsch nach einer grundlegenden Neuorganisation. Dies bekräftigten sie in einer gemeinsamen Stellungnahme, die von den Präsidien aller acht Teilkirchgemeinden unterzeichnet wurde und vor der Ratsdebatte an die Mitglieder des Grossen Kirchenrats ging. Im Schreiben heisst es, dass die Teilkirchgemeinden den vorgeschlagenen Weg der Projektgruppe und des Vorstands unterstützen und die Motionen ablehnen. Die Motionen würden keine Probleme lösen, sondern unnötig Unruhe verursachen. Die Energie solle besser für die kirchliche Arbeit an der Basis eingesetzt werden.
Ertragsüberschuss von CHF 1.6 Mio.
Im Weiteren hat der Grosse Kirchenrat an seiner Sitzung die Jahresrechnung 2025 einstimmig genehmigt und den Jahresbericht 2025 in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen. Die Erfolgsrechnung 2025 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1.6 Mio. ab. Das Budget 2025 wird um rund CHF 0.9 Mio. übertroffen. Der Steuerertrag beträgt CHF 18.7 Mio. und liegt um CHF 5.6 Mio. über dem Budget sowie um CHF 1.1 Mio. über dem Vorjahr. Der Hauptgrund für den positiven Jahresabschluss sind die höheren Steuereinnahmen. Wie bereits in den beiden Vorjahren übertrafen die Steuererträge juristischer Personen die Budgeterwartungen deutlich, vor allem aufgrund hoher Gewinnsteuern in den Städten Luzern und Kriens. Auch die Steuererträge natürlicher Personen sind im Rechnungsjahr höher als erwartet ausgefallen.
Höherer Spendenbeitrag für Soziales
Aufgrund des guten Ergebnisses kann die Kirchgemeinde Luzern mehr Mittel für Menschen einsetzen, die sich in herausfordernden Situationen befinden und Unterstützung benötigen. Die Spenden für Institutionen im In- und Ausland wurden um CHF 160'000 erhöht. Im Rahmen ihres sozialen Auftrags hat die Reformierte Kirche Luzern im Jahr 2025 somit rund CHF 1.3 Mio. bzw. rund 10 Prozent ihres Budgets für soziale Zwecke eingesetzt.