Was tun bei ...

In allen Lebenslagen sind wir für Sie da. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Möchten Sie mit jemandem sprechen? Haben Sie ein seelsorgerliches Anliegen? Oder haben Sie Fragen zum Glauben, zur Kirche oder zur Theologie, persönliche oder auch allgemeine? Oder wünschen Sie sich einfach einmal einen Besuch? Scheuen Sie sich nicht, mit unserem Pfarrer David van Welden Kontakt aufzunehmen. Tel. 062 756 21 07

Bitte nehmen Sie bei einem Todesfall möglichst schnell Kontakt auf mit dem Pfarramt wegen der Beerdigung. Unser Pfarrer David van Welden steht Ihnen aber auch jederzeit in der Trauerzeit gerne zur Seite. Zögern Sie nicht anzurufen! Tel. 062 756 21 07.

Vorgehen

Bei einem Todesfall wenden Sie sich in der Regel zuerst an die Gemeindekanzlei. Diese teilt Ihnen mit, welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer für die Abdankung zuständig ist und legt – in Absprache mit dem Pfarramt – den Termin fest.

Nehmen Sie nun mit der entsprechenden Pfarrperson Kontakt auf, um einen Termin für das Trauergespräch festzulegen. Besondere Wünsche für die Gestaltung der Abdankung werden nach Möglichkeit erfüllt. Zur weiteren Begleitung in der Trauer stehen Ihnen unsere Pfarrerinnen und Pfarrer zur Verfügung. Zögern Sie nicht bei ihnen anzurufen!

Bestattung und Grab

Die Art der Bestattung besprechen Sie mit der Gemeindekanzlei. Sie können wählen zwischen Erdbestattung oder Kremation. Bei der Kremation ist es möglich, entweder eine Feier mit dem Sarg oder mit der Urne durchzuführen. Die Gemeindekanzlei wird Sie auch beraten bei der Wahl des Grabes.

Aufbahrung

Sie entscheiden auch, ob die aufgebahrte verstorbene Person auf dem Friedhof noch besucht werden kann. An einigen Orten ist auch für eine gewisse Zeit eine Aufbahrung zu Hause möglich. Für Auskunft und Beratung wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.

Ort und Zeit

Zuständig für den Termin ist die Gemeindekazlei. An einigen Orten wird dieser direkt festgelegt, in den kleineren Orten nach Rücksprache mit dem Pfarramt. In den meisten Orten findet die Abdankung in der örtlichen Kirche statt, möglich sind jedoch auch Abdankungsfeiern im Krematorium oder auf dem Friedhof Friedental.

Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine kirchliche Abdankung ist die Mitgliedschaft der verstorbenen Person in der Evangelisch-Reformierten Kirche. Ausnahmen aus seelsorgerlichen Gründen sind möglich. Der Entscheid liegt bei der Pfarrperson in Absprache mit dem Präsidium des Kirchenvorstandes.

Kosten

Für verstorbene Mitglieder der Evangelisch-Reformierten Kirche ist die Abdankung kostenlos.

«In allen Lebenslagen sind wir für Sie da. Zögern Sie nicht, anzurufen. Sie erreichen mich unter Tel. 062 756 21 07.»

David van Welden, Pfarrer