Synode erteilt den Auftrag für geschlechtsneutrale Formulierung in der Kirchenordnung

Die Synode, das Parlament der Reformierten Kirche Kanton Luzern, hat in der ersten Lesung die ersten zehn Paragrafen von 91 des Gesetzes über das kirchliche Leben – kurz Kirchenordnung – beraten. Der Artikel zu den Begriffen hat Anlass zur Diskussion gegeben. Grossmehrheitlich hat sich die Synode für eine geschlechtsneutrale Formulierung in der Kirchenordnung entschieden.  

Samstag, 2. März 2024

Synode im Kantonsratssaal. (Bild Emanuel Ammon) Synode im Kantonsratssaal. (Bild Emanuel Ammon)

Zu Beginn der Synode debattierte das Parlament über die Präambel in der Kirchenordnung. Eine solche ist in Gesetzen mit Ausnahme der Verfassung nicht üblich. Die Fraktion Agglomeration stellte Antrag auf Streichung der Präambel. Dieser Antrag wurde angenommen und so wird die Präambel aus dem Entwurf gestrichen. Der zweite Paragraf zu den Begrifflichkeiten wurde sehr ausführlich beraten. Dabei führte die Debatte dazu, dass grossmehrheitlich neu die Kirchenordnung auf eine geschlechtsneutrale Formulierung «non-binär» angepasst wird. Die Umsetzung wird im Herbst 2024 an der zweiten Lesung im Detail beraten.

Breite Mitwirkung von Beginn an
Die Revision Kirchenordnung startete 2020 und es gab viele Mitwirkungsmöglichkeiten. 2021 fand dazu auch die erste E-Grossgruppenkonferenz für alle Interessierten statt. Mehr zu den Ergebnissen und der gesamten Mitwirkung erfahren. Die Unterlagen der Synode sind öffentlich.