Öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf der Kirchenordnung

Vom 15. März bis 10. Juli 2023 findet die öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes der Kirchenordnung statt.

Mittwoch, 15. März 2023

Das kirchliche Zusammenleben ist in der Kirchenordnung (KIO) festgehalten. Mit der neuen Verfassung und den damit verbundenen weiteren gesetzlichen Erlassen hat im Jahr 2020 die Revision der KIO begonnen. Dazu fand im Februar 2021 die digitale Grossgruppenkonferenz «Kirche im Dialog» mit 200 Teilnehmenden statt.

Um einen Textentwurf des Gesetzes der neuen KIO zu erhalten, der inhaltlich breit abgestützt ist und im Erarbeitungsprozess die Mitwirkung möglichst vieler betroffener Personen und Gremien umfasst, hat der Synodalrat die Phase des Redaktionsprozesses zeitlich grosszügig bis Sommer 2022 angelegt. Dieser wurde durch die «Arbeitsgruppe Redaktion» begleitet. In den Textentwurf des Synodalrats der künftigen Kirchenordnung ist die Arbeit aller Mitwirkungsgremien eingeflossen. Der Entwurf des Gesetzes der KIO liegt nun vor. Die öffentliche Vernehmlassung findet digital in einer Kurzform und in einer Detailform statt. Auch zwei Informationsveranstaltungen können besucht werden.

Zur Vernehmlassung mit allen Unterlagen