Stellungnahme zum Gottesbezug in der Verfassung des Kantons Luzern

Die Forderung der Luzerner Grünen, den Gottesbezug in der Kantonsverfassung zu streichen, hat bei der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern zu Medienanfragen geführt.

Donnerstag, 20. Oktober 2022

Lilian Bachmann, Synodalratspräsidentin Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern Lilian Bachmann, Synodalratspräsidentin Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern

Im Namen des Synodalrats hat Lilian Bachmann, Synodalratspräsidentin wie folgt Stellung genommen:

«Seit der Gründung der Eidgenossenschaft 1291 bekennen wir uns in der Schweiz dazu, dass kein König, keine politische Partei oder eine andere ‹Obrigkeit› die höchste Macht innehat. Der Gottesbezug weist seither darauf hin, dass es etwas Übergeordnetes gibt, etwas, das wir Menschen selbst nicht allein in den Händen haben. Das hat mit einer gewissen Demut und Bescheidenheit zu tun, wobei wir uns selbst in Relation zur Schöpfung setzen. Das Wort ‹Gott›  gilt für Christen, Juden, Muslime und weitere Religionsgemeinschaften. Im Kanton Luzern leben Menschen aus 160 verschiedenen Nationen, von denen mehr als 80 Prozent an Gott glauben. Das verbindet uns in unterschiedlichen Lebens- und Sinnfragen.

Die Reformierte Kirche wirkt und handelt auf dem Fundament der Frohen Botschaft von Jesus Christus. Im Zentrum stehen dabei die christlichen Werte der Gerechtigkeit, Nächstenliebe, Solidarität und Toleranz. Dafür steht sie ein und nimmt insbesondere in dieser Diskussion eine vermittelnde, verständnis- und friedensfördernde Haltung ein.»


Link zur Luzerner Zeitung vom 20. Oktober 2022