Kirchgemeinde Finders
Neuigkeiten
Aktuelle Nachrichten aus der Landeskirche
Sep
Landeskirche
Gemeinsamer Bettagsaufruf der Landeskirchen und des Regierungsrats
Am 20. September 2020 wird der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag gefeiert. Die Römisch-katholische, die Christkatholische und die Evangelisch-Reformierte Landeskirche sowie der Regierungsrat des Kantons Luzern haben den Bettagsaufruf gemeinsam verfasst. Auch die Islamische Gemeinde Luzern hat mitunterzeichnet. Die gemeinsame Aktion stellt die Anerkennung ins Zentrum. Einerseits ist Anerkennung ein menschliches Bedürfnis und eine Erfahrung, gemeinsam stärker zu sein. Im gemeinsam unterzeichneten Aufruf heisst es: «Aus Anerkennung entsteht Solidarität und keimt Mitgefühl. Dies verleiht dem Gegenüber Würde.» Andererseits passt es zum Jubiläum der Landeskirchen, denn vor 50 Jahren wurden die katholische und reformierte Landeskirche mit den konstituierenden Sitzungen ihrer Parlamente anerkannt. Mehr zur Geschichte und zum Aufruf ist unter www.kirche-kommt-an.ch zu erfahren.
Sep
Landeskirche
Coronavirus: Entscheidungskriterien der Landeskirche für die Durchführung von Anlässen und besondere Regelung für Taufen
Seit Wochen steigt die Zahl der Neuinfektionen in der Schweiz und auch im Kanton Luzern stetig an. Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der wieder zunehmenden Einschränkungen bereits erste Anlässe und Zusammenkünfte in neuer Form umorganisiert (beispielsweise kleinere Gruppen, digitale Durchführung usw.) oder verschoben. Im Infobrief 21 sind die landeskirchlichen Entscheidungskriterien für die Durchführung eines Anlasses näher ausgeführt. Auch gilt eine besondere Regelung für Taufen, welche im Familienrahmen stattfinden und aktuell keiner Ausnahmebewilligung bedürfen. Diese sind zu publizieren und summarisch im Quartal zu melden. Auch die Situation rund um die Grossveranstaltungen ist zusammengefasst.
Infobrief 21 an Kirchgemeinden und Teilkirchgemeinden vom 4. September 2020
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Sep
Landeskirche
Michi Zimmermann neuer Fachbereichsverantwortlicher für Kommunikation
Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern zählt rund 42‘000 Mitglieder und ist demokratisch mit eigenem Parlament organisiert. Der Fachbereich Kommunikation unterstützt den Synodalrat (Exekutive) bei der landeskirchlichen Kommunikation. Der Luzerner Michi Zimmermann wird am 1. Oktober 2020 die Stelle als Fachbereichsverantwortlicher antreten.
Michi Zimmermann ist ab 1. Oktober 2020 der neue Fachbereichsverantwortliche für Kommunikation der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern. Zum Tätigkeitsfeld dieses Fachbereichs gehören insbesondere die landeskirchliche Kommunikation, der Austausch mit den zehn Kirchgemeinden und acht Teilkirchgemeinden in Fragen der Kommunikation rund um die vielfältigen Angebote im Bereich der Seelsorge, Gottesdienste, Anlässe und Bildung. Auch die Medienarbeit, Projektleitungen und der Austausch mit externen Partnern runden das Stellenprofil ab. Seine neue Aufgabe nimmt er in einem 50 Prozent-Pensum wahr.
Michi Zimmermann verfügt über eine breite und mehrjähre Berufserfahrung im Bereich der politischen Unternehmenskommunikation und im Marketing für Non-Profit-Organisationen. So war er unter anderem als Kommunikationsleiter, Kommunikationsverantwortlicher und selbstständiger Kommunikationsberater bei Dachverbänden, Gemeindeverbänden, Gemeinden, Stiftungen und Genossenschaften im Kanton Luzern sowie der Zentralschweiz tätig. Studiert hat der 37-Jährige an der Universität Luzern Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften. Zudem ist er diplomierter Verbandsmanager der Universität Fribourg. Er wohnt mit seinen zwei Kindern in Luzern.
Medienmitteilung vom 2. September 2020 (PDF)
Aug
Landeskirche
elbe - Fachstelle für Lebensfragen: Stark machen, den eigenen Weg zu finden
Menschen, die in einer schwierigen Lebenslage stecken, brauchen keine Ratschläge. Aber ein Gegenüber, das sie stärkt, damit sie selbst aus der Krise finden. Die Fachleute der «elbe» in Luzern tun dies im Auftrag der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden. Die Kirchen unterstützen und beteiligen sich, damit sich alle diese Hilfe leisten können. Die elbe kann zwar keine Probleme verschwinden lassen. Stellenleiterin Hildegard Pfäffli Murer, Psychotherapeutin und Heilpädagogin, spricht aber dann von Erfolg, «wenn es jemand schafft, mit seiner Herausforderung einen stimmigen Umgang zu finden».
Steigende Nachfrage
Wie weiter? Mit dieser Frage gelangen beispielsweise Paare an die elbe, wenn sie erkennen, wie wenig sie noch verbindet, seit die Kinder ausgezogen sind. Oder eine schwangere Frau sucht Unterstützung, die sich von ihrem Partner getrennt hat und nicht weiss, wie sie mit ihrem Kind über die Runden kommen soll. «Krisen sind auch ein Fenster zur Veränderung», sagt Pfäffli. Sie stellt fest, dass immer mehr Menschen, Paare und Einzelpersonen nach einem konstruktiven Umgang mit ihren Schwierigkeiten suchen. Das schlägt sich in der Nachfrage nieder, die in der Ehe- und Lebensberatung ebenso steigt wie in der Schwangerschaftsberatung. Die Schwangerschaftsberatung ist kostenlos. Weil die Kirchen die elbe mittragen und finanziell unterstützen, können auch alle zur Einzel- und Paarberatung kommen. Die Tarife richten sich nach dem Einkommen. «Das ist einmalig und wäre ohne Kirchenhilfe nicht möglich», so Pfäffli.
Beratungsstelle im Auftrag der Kirchen und Kantone
Die Kantone müssen Ehe-, Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen führen. Luzern, Ob- und Nidwalden kommen dieser gesetzlichen Pflicht über die elbe - Fachstelle für Lebensfragen in Luzern nach. Die Landeskirchen hatten den Trägerverein der elbe 1973 mitgegründet und finanzieren bis heute rund einen Viertel des Aufwands. Im Vorstand vertreten Michael Jahn und Rosemarie Manser die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern. Mehr unter www.elbeluzern.ch und www.kirche-kommt-an.ch.
Aug
Landeskirche
Coronavirus: Bundesrat erlaubt Grossanlässe mit mehr als 1000 Personen und Schulstart mit Schutzkonzepten
Die Rückkehr in den kirchlichen Alltag nach der Sommerpause sowie der Schulbeginn am kommenden Montag in den meisten Luzerner Schulen stehen bevor. Derweil zeigen die Corona-Fallzahlen während der letzten Wochen wieder eine steigende Tendenz und die aktuelle Corona-Situation in der Schweiz mahnt weiterhin zur Vorsicht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben und zum Schulbeginn gelten je nach Schulstufe unterschiedliche Regelungen.
Beilagen:
Infobrief 20 an Kirchgemeinden und Teilkirchgemeinden vom 13. August 2020 – Bundesrat erlaubt Grossanlässe über 1000 Personen ab 1. Oktober 2020 und Schulstart am 17. August 2020 mit Schutzkonzepten
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Aug
Landeskirche
Artikel Luzerner Zeitung: In der Krise sind die Kirchen gefragt
Corona wirbelte das 50-Jahr-Jubiläum der Römisch-katholischen und der Evangelisch-Reformierten Landeskirchen des Kantons Luzern durcheinander. Roseline Troxler von der Luzerner Zeitung hat mit Lilian Bachmann, interimistische Reformierte Synodalratspräsidentin, und Renata Asal-Steger, Katholische Synodalratspräsidentin, ein Gespräch zur herausfordernden Corona-Zeit geführt. Warum die Kirchen in der Krise gefragt sind, erfahren Sie im ausführlichen Bericht vom 8. August 2020:
Luzerner Zeitung online
Luzerner Zeitung vom 8. August 2020
Jul
Landeskirche
Coronavirus: Kanton Luzern verschärft Vorschriften für Veranstaltungen
Der Kanton Luzern hat mit seiner «Allgemeinverfügung über zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 15. Juli 2020» die Vorschriften für Veranstaltungen verschärft:
An öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern, an welchen aufgrund der Art der Aktivität, wegen örtlicher Gegebenheiten oder aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen weder der erforderliche Abstand eingehalten, noch andere geeignete Schutzmassnahmen ergriffen werden können (insbesondere Maskentragen oder Trennwände), muss eine Unterteilung in Sektoren mit neu maximal 100 Personen vorgenommen werden. Unabhängig von der Anzahl Sektoren sind die Kontaktdaten pro Sektor zu erheben. Ausserhalb dieser Sektoren muss, wenn die Möglichkeit der Durchmischung besteht, entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden.
Ziel ist, die weitere Virusausbreitung zu verhindern und sicherzustellen, dass das Contact Tracing nicht überlastet wird. Mit der Senkung der Sektorengrösse von bisher 300 auf neu 100 Personen soll das Contact Tracing im Kanton Luzern gewährleistet werden. Im Muster-Schutzkonzept der Reformierten Kirche Kanton Luzern sowie der Checkliste ist dies berücksichtigt. Die Allgemeinverfügung tritt per Freitag, 17. Juli 2020, 12 Uhr, in Kraft.
Muster-Schutzkonzept vom 16. Juli 2020
Checkliste vom 16. Juli 2020
Allgemeinverfügung über zusätzliche Massnahmen im Kanton Luzern zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 15. Juli 2020
Jul
Landeskirche
Bundesrat beschliesst Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneue Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab heute Montag, 6. Juli 2020, schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.
Infobrief 19 an die Kirchgemeinden und Teilkirchgemeinden vom 6. Juli 2020
FAQ Quarantäne bei der Einreise in die Schweiz vom 2.7.2020
Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr vom 2.7.2020
Anweisungen zur Isolation vom 25.6.2020
Anweisungen zur Quarantäne vom 25.6.2020
Mai
Landeskirche
Erste reformierte Gottesdienste mit physischer Präsenz
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Gottesdienste mit physischer Präsenz unter Einhaltung der Schutzmassnahmen ab heute, 28. Mai 2020, durchgeführt werden dürfen. In einigen reformierten Kirchgemeinden finden an Pfingsten erstmals nach der Corona-Pause wieder physische Gottesdienste statt. Digitale Angebote bleiben während der aktuellen Übergangsphase bestehen.
In der Medienmitteilung gibt es auch Informationen zu den Schutzkonzepten und eine Zusammenfassung der Gottesdienste in den Kirchgemeinden sowie Teilkirchgemeinden.
Medienmitteilung zum Start der reformierten Gottesdienste an Pfingsten vom 28. Mai 2020
Mai
Landeskirche
Coronavirus: Lockerungen der Massnahmen ab 6. Juni
Informationen für die Kirchgemeinden und Teilkirchgemeinden
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 angesichts der positiven epidemiologischen Entwicklung entschieden, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz per 19. Juni 2020 zu beenden. Damit einhergehend hat er zudem die weitgehende Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Dieser entscheidende Lockerungsschritt, der aus dem Krisenmodus zurück in die neue Normalität überleitet, ermöglicht auch den Kirch- und Teilkirchgemeinden die Wiederaufnahme von all den Angeboten, auf die sie in den letzten Wochen und Monaten verzichten mussten.
Beilagen
Infoschreiben Kirchgemeinden vom 28. Mai 2020
Plakat BAG vom 27. Mai 2020
Aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie hier.