Kirchgemeinde Finders
Synode
Das Kirchenparlament
Das Kirchenparlament – die Synode – kann von seiner Stellung her mit dem Kantonsparlament verglichen werden.
Struktur der Landeskirche
Insgesamt 60 Abgeordnete aus den Kirchgemeinden bilden die Synode, die Legislative der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern. Die laufenden Geschäfte führt als exekutive Behörde der Synodalrat. Ihm zur Seite steht die Geschäftsstelle mit vier Fachbereichen.
Gesetzgebendes Organ
Die Synode ist die oberste Vertretung und das gesetzgebende Organ der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern.
Die 60 Mitglieder des Kirchenparlaments treffen sich in der Regel zweimal jährlich zu einer halbtägigen Session im Kantonsratssaal. Diese wird vom Präsidium und der Geschäftsleitung vorbereitet. Die Synodalen – so werden die Kirchenparlamentarierinnen und -parlamentarier genannt – sind für die kirchlichen Angelegenheiten zuständig.
Die Synodalen befinden unter anderem über das Budget und die Jahresrechnung, wählen die fünf Mitglieder der Kirchenleitung (Synodalrat) und deren Präsidentin oder Präsidenten und können gesamtkirchliche Dienste und Institutionen schaffen. Die Synode genehmigt den Rechenschaftsbericht des Synodalrates und verabschiedet Regelungen für das kirchliche Leben.
Die beiden wichtigsten Kommissionen der Synode sind die Geschäftsprüfungskommission, welche die Geschäftsführung des Synodalrates beaufsichtigt, sowie die Redaktionskommission für die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen.
Sammlung Gesetzestexte und Erlasse
Fraktionen
Entscheidend wichtig für die Meinungsbildung sind die Fraktionen. Drei sind nach geographischen Schwerpunkten aufgeteilt: Stadt, Agglomeration und Land. Die Religiös-Soziale Fraktion ist die vierte und stellt sich in ihrem Fraktionsprofil und mit einem Flyer vor.
Verbunden mit andern Kirchen
Die Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern ist auch mit den anderen reformierten Landeskirchen der Schweiz verbunden. Sie wählt die Delegierten in die Abgeordnetenversammlung der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) für die Dauer einer Legislaturperiode.
Wahlrecht
Jede der zehn Kirchgemeinden bildet einen Wahlkreis. In der Kirchgemeinde Luzern bilden die acht Teilkirchgemeinden die Wahlkreise.
In die Synode gewählt werden kann, wer reformiert ist, das 16. Altersjahr erfüllt hat und in einer Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde des Kantons wohnhaft ist. Ausländer und Ausländerinnen mit Aufenthaltsbewilligung B oder mit Niederlassungsbewilligung C haben die gleichen Rechte wie Personen mit schweizerischer Staatsbürgerschaft.
Gewählt werden die Synodalen an der Urne oder an Kirchgemeindeversammlungen. Die „Stille Wahl“ ist möglich, sie ist heute der Normalfall.
Das Kirchenparlament wird jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Sitzungstermine der Synode
Ersatzpräsident Synode
Fritz Bösiger
Willisau-Hüswil
Haus Folata Ruefswil
6153 Ufhusen
041 988 14 78 (privat)
E-Mail
Ersatzvizepräsident Synode
Norbert Schmassmann, Dr.
Museggstrasse 20
6004 Luzern
Fraktion Agglomeration (Präsident)
Carsten Görtzen, Pfarrer
Ronmatte 10
6033 Buchrain
041 440 57 38
E-Mail
Fraktion Agglomeration (Vizepräsident)
Marianne Zumsteg-Rutschmann
Sonnefeld 18
6012 Obernau
Fraktion Land (Präsident)
Kurt Bösch, Lic.iur., Rechtsanwalt
Im Hubel 10
6210 Sursee
041 921 91 31
Fraktion Land (Vizepräsident)
André Karli
Im Gsteig 8
6264 Pfaffnau
Fraktion Stadt (Präsident)
Christoph Hehli, Dr.
Murbacherstrasse 3
6003 Luzern
Religiös-Soziale Fraktion (Präsident)
Max Kläy
Weidtobelweg 12
6045 Meggen
041 377 20 76 (privat)
E-Mail
Religiös-Soziale Fraktion (Vizepräsident)
Peter Laube
Sonnenbergstrasse 9
6005 Luzern