Kirchgemeinde Finders
Synodalrat
Exekutive der Landeskirche
Der Synodalrat entspricht im Vergleich mit den politischen Behörden dem Regierungsrat.
Exekutive der Landeskirche
Der Synodalrat ist oberstes Vollzugs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgan der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern. Er besteht aus fünf Mitgliedern. Die Synodalrätinnen und Synodalräte werden je für eine Amtsdauer von vier Jahren von der Synode gewählt. Der Synodalrat legt ihr gegenüber Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.
Aufgaben
Der Synodalrat berät und unterstützt die Kirchgemeindebehörden, Pfarrerinnen und Pfarrer und die weiteren Mitarbeitenden der Kirchgemeinden. Er nimmt die Aufsicht wahr über die Kirchgemeinden und über die Pfarrerinnen und Pfarrer. Er sorgt für die interne Information und für die Öffentlichkeitsarbeit. Er vertritt die Landeskirche gegenüber dem Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz und anderen Kirchen und Gemeinschaften.
Gesellschaftliche Fragen
Er veranlasst theologische und rechtliche Grundlagenarbeit sowie die Behandlung wichtiger gesellschaftlicher Fragen. Der Synodalrat ist befugt, öffentlich Stellung zu nehmen zu brennenden gesellschaftlichen Fragen und gegebenenfalls bei staatlichen Behörden im Namen der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern vorstellig zu werden.
Er ist verantwortlich für die Finanzverwaltung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern und für die Erstellung von Voranschlag, Jahresrechnung und Bilanz.
Sitzungsplan
Hier finden Sie relevante Termine für Kirchgemeinden und Behördenmitglieder.
Departemente