Coronavirus

Bundesrat verlängert die Massnahmen – kirchliche Empfehlungen

Montag, 24. Januar 2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 aufgrund der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen beschlossen, die geltenden Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, welche ursprünglich bis 24. Januar 2022 befristet waren, zu verlängern: Die Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht werden vorerst bis Ende Februar und die Zertifikatspflicht (2G, 2G-plus für Innenräume, 3G-Regel im Aussenbereich, ausgedehnte Maskenpflicht, Einschränkung privater Treffen etc.) bis voraussichtlich 31. März 2022 verlängert. Dabei hat es einige Anpassungen gegeben, wie beispielsweise rund um die Erfassung der Kontaktdaten bei Gottesdiensten bis 50 Personen, welche im Infobrief 46 näher ausgeführt sind.