Bedarf an Seelsorge und deren Formen erfragen

Die Reformierte Landeskirche investiert gemäss Synodebeschluss vom 24. Mai 2023 in innovative Massnahmen zur Stärkung der Seelsorge in herausfordernden Zeiten. Um den Bedarf und künftige Trends sowie die Auswirkungen auf die veränderten Anforderungen an die Seelsorge zu evaluieren, findet im Herbst 2023 eine schriftliche Befragung statt.

Donnerstag, 24. August 2023

Im Herbst findet eine Befragung zur Seelsorge statt. Im Herbst findet eine Befragung zur Seelsorge statt.

Die Reformierte Landeskirche investiert in innovative Massnahmen zur Stärkung der Seelsorge in herausfordernden Zeiten. «Wir befinden uns in schwierigen Zeiten nach drei krisengeprägten Jahren und sich überlagernden Krisen. Lebens- und Sinnfragen beschäftigen», sagt Synodalratspräsidentin Lilian Bachmann. Um einen Überblick über Seelsorgeangebote und deren Nachfrage im Kanton Luzern zu erhalten, hat der Synodalrat gfs.bern, Politik- und Kommunikationsforschung, für eine Mitgliederbefragung beauftragt.

Bestehende Seelsorgeangebote
Seelsorge zeichnet sich durch Vertraulichkeit, Bedingungslosigkeit, Unentgeltlichkeit und Professionalität aus. Seelsorgende pflegen einen empathischen, wertungsfreien Dialog auf Augenhöhe und begleiten in Lebens- sowie Sinnfragen. Sie zeigen Handlungsmöglichkeiten auf und stärken die Eigenverantwortung. Mit den Seelsorgenden ist die Landeskirche in unterschiedlichen Institutionen wie beispielsweise Spital, Hochschule, Polizei, Feuerwehr, Gefängnis, Hospiz oder der Psychiatrie dort präsent, wo es belastende Situationen für Betroffene, Angehörige und Mitarbeitende gibt. Vor Ort in den Wohngemeinden sind die Seelsorgenden der Kirchgemeinden präsent.

Bedarf evaluieren
Die Digitalisierung und die Mobilität wirken sich in unterschiedlichen Bereichen auf die Bedürfnisse aus. Um den Bedarf und künftige Trends sowie die Auswirkungen auf die veränderten Anforderungen an die Seelsorge zu evaluieren, findet im Herbst 2023 die schriftliche Umfrage per Post statt. Als Volkskirche ist die Reformierte Kirche gemäss Verfassung für «alle» da. Es werden deshalb Mitglieder und Einwohnende des Kantons Luzern in den Bereichen der Bekanntheit, Zugang, Nutzung sowie dem Entwicklungspotenzial zur Seelsorge befragt.